Beihilfen und Partner

Beihilfen

Interreg Central Europe - FI4INN

Durch das Projekt FI4INN sollen überregionale Peer-Learning Formate, mit den Akteuren aus dem mitteleuropäischen Innovationsökosystem, entstehen. Dadurch werden neue Finanzierungsprogramme für Innovationen mit großer wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Wirkung auf den Weg gebracht. Ziel ist es die Innovationskapazität in Mitteleuropa zu stärken.

Interreg Central Europe - Capacity2Transform

Die Kultur- und Kreativwirtschaft steht unter dem Druck, sich zu verändern und umweltfreundlicher zu werden. Vielen Unternehmen fehlt es jedoch an internen Kapazitäten für die Umgestaltung ihrer Geschäftsmodelle. Das Projekt Capacity2Transform entwickelt ein innovatives Unterstützungsprogramm für Unternehmen, das ihnen systematisch dabei hilft, sich anzupassen und nachhaltigere Produkte und Lösungen auf den Markt zu bringen. In diesem kooperativen Prozess bringt das Projekt Unternehmen, Ausbildungseinrichtungen, Forschungsorganisationen und politische Entscheidungsträger zusammen.

EFRE

Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum – das sind die EUROPA 2020 Ziele an denen sich das österreichische IWB/EFRE-Programm unter anderem orientiert. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung im Rahmen der „Programmierung“ des Förderprogramms sind aber auch nationale und regionale strategische Entwicklungsziele eingeflossen. Forschung & Innovation, CO2-Reduktion, Wettbewerbsstärkung heimischer KMU und neue Konzepte für regionale Entwicklung sind weitere inhaltliche Schwerpunkte des Förderprogramms. Mit den zusätzlichen Fördermitteln aus REACT-EU, die das IWB/EFRE-Programm zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie 2021 erhält, wird eine grüne, digitale und stabile Erholung der Wirtschaft unterstützt.

Auch unser UiG-Projekt wird aus Mitteln des EFRE Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert. Dabei handelt es sich um Förderung von innovativen, technologieorientierten und wissensbasierten Gründungsvorhaben mit wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.

De Minimis

De-minimis-Beihilfen sind Finanzierungsbeträge,

  • die einem Unternehmen/einer Gruppe verbundener Unternehmen
  • in einem Zeitraum von drei Jahren zugesagt werden und
  • in Summe maximal EUR 200.000,00 betragen.

Für solche Finanzierungen gelten vereinfachte Anforderungen und Kontrollmechanismen der Europäischen Union, wenn sie nach den Bestimmungen und unter ausdrücklichem Verweis auf die De-minimis-Verordnung (beihilfenrechtliche Grundlage) gewährt werden.

Um die Einhaltung des Höchstbetrags wirksam überprüfen zu können, ist das antragstellende Unternehmen verpflichtet, alle De-minimis-Förderungen bekannt zu geben, die ihm bzw. der Unternehmensgruppe im relevanten Zeitraum von österreichischen Förderungsstellen gewährt wurden: Zugesagte und parallel beantragte De-minimis-Förderungen sind im Zuge der Antragstellung vollständig anzugeben, allfällige Änderungen während der Antragsprüfung unverzüglich mitzuteilen.

AGVO

GründerInnen Förderung NEU 2019-2021 gem. Freistellungsmitteilung im Beihilfenregister der EK unter der Nummer SA.55468(2019/X)

Ein Förderprogramm im Rahmen des Art 28 „ Innovationsbeihilfen für KMU“ der Verordnung (EU) Nr. 651|2014 der Kommission vom 17.06.2014 zur Fest- stellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnen- markt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeits- weise der Europäischen Union (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 26.06.2014 L 187|1), abgeändert durch die Verordnung (EU) 2017|1084 der Kommission vom 14. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in Bezug auf Beihilfen für Hafen- und Flughafeninfrastruktu- ren, in Bezug auf Anmeldeschwellen für Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes und für Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunk- tionale Freizeitinfrastrukturen sowie in Bezug auf regionale Betriebsbeihilfere- gelungen für Gebiete in äußerster Randlage und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 in Bezug auf die Berechnung der beihilfefähigen Kosten (ver- öffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 20.06.2017 L 156|1)

Das build! Gründerzentrum begleitet motivierte Vordenker auf dem Weg zum erfolgreichen Unternehmen. Unsere Services sind auf innovative, wissensbasierte, technologieorientierte Startups in Kärnten zugeschnitten.

AGVO neu

SA.100539(2021/X); build! TRANSITION 22, Förderprogramm für Innovationsberatungsdienstleistungen für KMU

Ein Förderprogramm im Rahmen des Art 28 „ Innovationsbeihilfen für KMU“ der Verordnung (EU) Nr. 2021/X der Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeits- weise der Europäischen Union (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 26.06.2014 L 187|1), abgeändert durch die Verordnung (EU) 2017|1084 der Kommission vom 14. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in Bezug auf Beihilfen für Hafen- und Flughafeninfrastrukturen, in Bezug auf Anmeldeschwellen für Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes und für Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen sowie in Bezug auf regionale Betriebsbeihilferegelungen für Gebiete in äußerster Randlage und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 in Bezug auf die Berechnung der beihilfefähigen Kosten (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 20.06.2017 L 156|1)

Das build! Gründerzentrum begleitet motivierte Vordenker auf dem Weg zum erfolgreichen Unternehmen. Unsere Services sind auf innovative, wissensbasierte, technologieorientierte Startups in Kärnten zugeschnitten.

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